Ältestenrat in Rom, angeblich schon 100 "patres" von Romulus berufen. Ursprünglich waren die Mitglieder des Senats die Oberhäupter der grundbesitzenden Familien („patres familiarum"), also nur "nobiles". Sie berieten den König und wählten wahrscheinlich dessen Nachfolger. Gegen Ende der Königszeit soll ihre Zahl auf 300 gestiegen sein. Versammlungsort des Senats waren ursprünglich das „senaculum" und (seit Tullus Hostilius) die „curia". Als Plebeier Zugang erhielten, war die Anrede "patres conscripti". Senator wurde man, nachdem man den "cursus honorum" auf jeden Fall als Proconsul (unter Sulla auch schon als Propraetor) und blieb es ein Leben lang, wenn man dem Censor keinen Grund zum Ausschluss gab (senatu demovere). Allerdings musst man ein Vermögen von mindestens 1 Million Sesterzen besitzen. Unter Sulla wurde die Zahl der Senatoren von 300 auf 600 erhöht. Zur Sitzung wurde er von den Konsuln (in die Curia) einberufen. Obwohl die Senatsbeschlüsse ("senatus consulta") nur Empfehlungscharakter hatten, wurden hier die meisten Entscheidungen getroffen, während die Beamten mehr ausführendes Organ waren. Im einzelnen: a) Bestätigung von Wahlen und Gesetzen, b) Kontrolle aller Entscheidungen der Magistrate; c) Beratung aller außenpolitischer Fragen (bes. über Krieg und Frieden, Gesandtschaften, Staatsverträge); d) Höchste Aufsicht über Finanzen und Sakralwesen; e) Entscheidung über Ausrufung des Notstandes (SCU).