471 Tribunus plebis. Auf ihn geht die Lex Publilia zurück: ut plebei magistratus tributis comitiis fierent (Liv.2,56; Dion.Hal.9,41ff.; Diod.11,68). Nach diesem Gesetz wurden seit dieser Zeit fünf Volkstribune gewählt, und die Patrizier waren bei der Wahl in den comitia tributa nicht anwesend.