454 v.Chr. Consul. Auf ihn geht die LEX ATERNIA TARPEIA zurück. Sie beschränkt die Strafgewalt der Magistrate, indem sie diese bei einer Geldstrafe (multa) auf eine Höchstsumme beschränkt (Cic.rep.2,60; Dion.Hal.10,48,1; Dion.Hal.10,50,2) (Liv.3,65,1)