Das "Öffentliche Recht", das Rechte und Pflichten der Magistratur gegenüber den Bürgern und die Rechte und Pflichten des Bürgers (civis natus) gegenüber Bürgerschaft und Staat festlegte. Es ist "ius civitatis" (vgl. civitas).
iura publica:
ius libertatis: Persönliche Freiheitsrechte und Schutz vor Strafen. Dazu gehört das
ius suffragii: Aktives Stimmrecht in den verschiedenen comitia
ius honorum: Passives Stimmrecht für (seit 300 v.Chr.) alle honores
ius provocationis: Das Recht gegen Entscheidungen der Verwaltung an das Volk zu appellieren
ius sacrorum: Das Recht zur Teilnahme an öffentlichen und privaten Kulthandlungen
ius trium liberorum: Um der Kinderarmut vorzubeugen, gewährte der Kaiser Vätern mit mindestens drei Kindern gewisse Privilegien, z.B. das Recht auf vorzeitige Beförderung. (Plin.epist.6,11; Plin.epist.10,2; Plin.epist.10,94; Plin.epist.10,95)
Im Unterschied zum ius civile regelt das ius gentium die Rechtsbeziehungen zwischen Fremden oder zwischen Römern und Fremden, soweit sie in Rom gerichtlich anhängig wurden.
Der Kaiser hatte das Vorrecht, eine colonia oder ein municipium in der Provinz einer colonia oder einem municipium in Italien rechtlich gleichzustellen.
Die römische Gesetzgebung hat eine lange Geschichte. Ein erster wesentlicher Schritt war die Entwicklung der Zwölftafelgesetze (451 v.Chr.), die die Gerichtsbarkeit während der gesamten republikanischen Zeit beeinflussten. Eine lex publica ist das Ergebnis einer Verhandlung (actio) der Magistratur (magistratus) mit dem populus (agere cum populo): Ablauf: 1. legislatio: Bekanntmachung des Antrages; 2. legis rogatio: Einbringung des Antrages in der Volksversammlung und Beschluss; 3. publicatio legis: Bekanntmachung des Gesetzes. Einzelbeispiele:
(494 v.Chr.) gesteht der plebs "tribuni plebis" (mit zwei plebeischen Aedilen) zu. Die Volkstribune haben das Vetorecht ("ius intercessionis") ut plebi sui magistratus essent sacrosancti, quibus auxilii latio adversus consules esset, neve cui patrum capere eum magistratum liceret (Liv.2,33)
lex Terentilia (462 v.Chr.) ut V viri legibus de imperio consulari scribendis crearentur (Liv.3,9): Durch die Niederschrift des Konsularrechtes sollte Missbrauch verhindert werden.
Ursprünglich verfügen nur die Patrizier über die Kenntnis des Rechts. Durch die 12-Tafeln (451 v.Chr.) werden die Gesetze, 312 v.Chr. die Prozessformeln veröffentlicht. Der erste öffentliche Rechtslehrer war Ti. Coruncanius. Die geltenden Kaiserkonstitutionen wurden im Codex Theodosianus (438) und im Corpus Iuris Civilis (529 n.Chr.) gesammelt
Rechtsquellen:
Der "mos maiorum" (Gewohnheitsrecht)
die "leges rogatae" und "plebis scitae" (Beschlüsse der Volksversammlung